Innen- und Außengeländer

Innen- und Außengeländer erfüllen an Ihrem Haus neben der gestalterischen Komponente eine wichtige Sicherungsfunktion, indem sie vor einem Absturz schützen. Diese Sicherungsaufgabe ist durch Normen geregelt (Landesbauordnung, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften), die bei der Planung und Ausführung beachtet werden müssen.

 

Eine möglichst frühzeitige Einbeziehung des Schlossers ist sinnvoll, denn die Unterkonstruktionen müssen für die Einleitung der Geländerlasten ausgelegt sein. (Auf Putz, Wärmedämmung und Isolierung ist eine Befestigung nicht möglich; Geländer im Außenbereich oder in Feuchträumen erfordern Befestigungen aus nicht rostenden Materialien.)

 

 

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